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Eheschliessung mit Grenzen
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Shiyo  am 21.01.2009

Eheschliessung mit Grenzen

Guten Abend, ihr Lieben

für den Thread wusse ich leider keinen besseren Titel, aber meine Frage werde ich mit der Schilderung besser untermauern:

Ich (CH) und mein Freund (DE) haben die Absicht, demnächst den Bund der Ehe einzugehen. Da er jedoch noch ein Studium in Deutschland absolviert und daher die nächsten zwei Jahre noch dort wohnen wird, sind wir uns nicht sicher, ob da eine Ehe überhaupt möglich ist. Ich habe nicht die Absicht, nach Deutschland zu ziehen und werde seinen Abschluss abwarten, da er danach in der Schweiz arbeiten will. Somit würde also eine "Ehe mit Grenzen" zu Stande kommen.

Fragen:
1) Ist dies überhaupt möglich?
2) Rechtliche Folgen und Verpflichtungen?
3) Wie würde sich dies auf meine und seine Steuererklärung auswirken?
4) Wie müssen wir da vorgehen und an wen müssen wir uns wenden? (ein kompletter Ablauf wäre wirklich toll!)
5) Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die wir erfüllen müssen (ausser die Standart-Vorraussetzungen à la Mündigkeit und Urteilungsfähigkeit)?

Zudem muss ich hier zugeben, dass die ganze Sache eher etwas Heimliches ist. Daher bilden sich weitere Fragen, welche nicht direkt mit dem Thema zu tun haben (verzeiht mir!):

a) Ist es für mich möglich, meinen Familiennamen zu behalten, jedoch später den meines Mannes anzunehmen?
b) Gibt es eine Zeitspanne, die zwischen der Zivil- und Kirchentrauung nicht überschritten werden darf?

Wir danken euch im Voraus für eure Antworten! :)



Piglet  am 22.01.2009

Re: Eheschliessung mit Grenzen

Hallo Shiyo

Ui, du hast ja anspruchsvolle Fragen... also ich kann dir leider auch nicht direkt weiterhelfen. Grundsätzlich denke ich schon, dass ihr heiraten könnt und nachher trotzdem getrennt und in verschiedenen Ländern wohnt. Ihr bekommt ja so viel ich weiss auch nicht automatisch die Staatsbürgerschaft des anderen.
Aber ich würde dir empfehlen beim zuständigen Standesamt nachzufragen. Die können euch sicher schon einige Fragen beantworten oder euch zumindest sagen wohin ihr euch wenden müsst. Bezüglich rechtliche Auswirkungen könnte euch sicher auch ein Notar weiterhelfen.
Steuerlich ist es glaub ich so, dass man dort steuern zahlt wo man wohnt und arbeitet, d.h. du in der Schweiz und er in Deutschland. Ihr werdet dann aber wohl den Tarif für Verheiratete zahlen müssen (der zumindest in der Schweiz noch höher ist als für Alleinstehende, soll aber geändert werden).

Zu deiner Frage b): Nein die gibt es nicht. Man muss ja auch nicht kirchlich heiraten. Die Zivilhochzeit hingegen ist Pflicht und muss in jedem Fall vor der kirchlichen vollzogen werden. Es gibt ja heute viele Paare die sich gar nicht mehr kirchlich trauen lassen bzw. eine freie Trauung vollziehen (so wie wir z.B.). Theoretisch kannst du also auch erst in zwanzig Jahren kirchlich heiraten...

Gruss
Piglet



Shiyo  am 22.01.2009

Re: Eheschliessung mit Grenzen

Guten Morgen, Piglet

Danke für deine Antwort. Ich werde mich wirklich mit dem Amt in Verbindung setzen und sie mit den Fragen löchern. ;) Damit auch andere Heiratswillige mit der selben Situation eine Antwort kriegen, werde ich diese hier dann posten (evtl. Doppel-Post, sorry)!

Liebe Grüsse
Shiyo



Shiyo  am 26.01.2009

Re: Eheschliessung mit Grenzen

Gemäss dem Telefonat mit Frau Krebs, gibt es kein Hinderniss betreffend der oberen Situation. Es wird eine "normale" Hochzeit zwischen einer Schweizerin und einem Deutschen geben. :)



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