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Ehevorbereitungsverfahren
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sunset  am 11.08.2009

Ehevorbereitungsverfahren

Hallo zäme.

Ich habe eine Frage zum Ehevorbereitungsverfahren.
Muss man beim Eröffnen des Verfahrens den gewünschten Güterstand angeben?
und falls man einen Ehevertrag möchte, muss dieser dann schon vorhanden sein?

Irgendwie sehe ich nicht mehr durch.
Danke für eure Antworten und Tipps.

lg sunset



Frettina  am 11.08.2009

Re: Ehevorbereitungsverfahren

Ich glaube, wir mussten den gewünschten Güterstand angeben. Bzw. es wird automatisch Errungenschaftsbeteiligung gewählt, wenn man nichts anderes angibt.
Ihr könnt den Güterstand aber auch später noch jederzeit ändern. Von daher spielt es eigentlich keine Rolle, was ihr jetzt beim Standesamt angebt.



sunset  am 11.08.2009

Re: Ehevorbereitungsverfahren

Hallo Frettina

Merci für deine Antwort.
Kann das jemand bestätigen?

lg sunset



cadina

nicht registriert

am 11.08.2009

Re: Ehevorbereitungsverfahren

Hallo Sunset

Das zivilrechtliche Eheschliessungsverfahren ist von der Frage des Güterstands bzw. des Ehevertrags grundsätzlich unabhängig. Möglicherweise muss man beim Vorbereitungsverfahren angeben, ob man schon einen Ehevertrag aufgesetzt hat; das weiss ich jetzt gar nicht mehr. Für die Eheschliessung ist diese Frage jedenfalls völlig unerheblich.

Es spielt also überhaupt keine Rolle, wenn ihr noch keinen Ehevertrag habt, irgendwann aber einen aufsetzen wollt. Der Ehevertrag wird bei einem Notaren gemacht und kann entweder vor der Heirat oder zu jedem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, ohne dass das Zivilstandsamt benachrichtigt werden muss. Wie Frettina sagt, kommt es deshalb nicht darauf an, ob ihr bereits einen habt oder nicht. Solange ihr keinen habt, steht ihr unter dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das kann man auch später noch jederzeit per Ehevertrag ändern. Also: keine Panik, das kommt wunderbar!

glg, cadina


* Tu deviens responsable pour toujours de ce que tu as apprivoisé * - das besiegeln wir am 04.09.09 zivil und am 10.10.09 kirchlich.



sunset  am 11.08.2009

Re: Ehevorbereitungsverfahren

Hallo cadina

vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

@all: hat jemand von euch einen Ehevertrag gemacht?
Ich musste soeben feststellen dass im Kt. Luzern dafür mind. CHF 500.- (bis CHF 3000.-) fällig sind. Dies ist anscheinend irgendwie gesetzlich geregelt (Anwaltstarif oder so...).
Habt ihr auch so viel bezahlt?

lg sunset



speedy  am 28.08.2009

Re: Ehevorbereitungsverfahren

Ich habe bei meiner ersten Hochzeit keinen Ehevertrag gemacht und bereue das zutiefst! Allerdings hätte ich einfach auch vor der Hochzeit schon wissen sollen, dass es nicht gut kommt. Bei unserer Scheidung waren die Schulden in 6-Stelliger Höhe, und ich hafte für alles solidarisch.
Vor meiner zweiten Hochzeit wollte ich deshalb unbedingt einen Ehevertrag aufsetzen. Schon nur auch, um meine neue Liebe vor meinen Altlasten zu schützen. Ein Ehevertrag bringt aber nur dann etwas, wenn einer von euch eine Firma hat (für die dann nur der eine haftet, und der andere nicht wenn ihr Gütertrennung macht) oder die Gefahr eines Privatkonkurses besteht.
Die Kosten sind wohl in jedem Kanton ungefähr gleich hoch, ich würde in Zürich das gleiche bezahlen und im Baselbiet waren die Tarife auch so.
Auf www.notariate.zh.ch findest du tolle Infos, die schweizweit gelten. Schau dich doch dort noch kurz um.
Bedenke auch: Bei Gütertrennung muss dein Mann dir überhaupt nichts geben, falls du einmal dein Arbeitspensum reduzierst für die Familie...



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