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Deutsche in der Schweiz heiratet Schweizer in den USA
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amphirite  am 02.03.2012

Deutsche in der Schweiz heiratet Schweizer in den USA

Komplizierter Titel...ich weiss :)

Hoi zäme!
Ich bin neu hier und hoffe, dass jemand unter euch seine Erfahrungen mit mir teilen kann.

Kurz zu mir, ich bin Deutsche, lebe seit 8 Jahren in der Schweiz und bin mit meinem schweizer Freund seit 10 Jahren zusammen.
Wir hatten schon länger vor zu heiraten, ganz gross mit allem drum und dran, haben uns aber neulich spontan dazu entschieden in NY zu heiraten, ganz alleine und klammheimlich.
Tja...und in knapp 2 Wochen ist es auch schon so weit.

Formalitäten haben wir bereits alles erledigt, bzw. haben alle Dokumente beisammen damit unserem Hochzeitstermin und auch der Anerkennung in der Schweiz nichts mehr im Wege steht.

Allerdings macht die Tatsache, dass ich Deutsche bin, die Sache nicht gerade einfacher...vorallem weil ich gerne den Namen meines Zukünftigen annehmen will.

Deshalb hier noch ein paar offene Fragen, die mir vielleicht jemand hier beantworten kann:

- Wir müssen alle benötigten Unterlagen zur Anerkennung unserer Eheschliessung im schweizerischen Konsulat in NY einreichen. Werden wir durch unser Zivilstandsamt (oder wen auch immer) informiert wenn die Ehe in der Schweiz anerkannt wurde? Erhalten wir irgend ein schweizer Dokument/Urkunde? Wird das irgend wo eingetragen? Vorallem wegen meinem neuen Namen...

- Wann kann ich meine Zivilstands-/Namensänderung bei Versicherungen, Banken, Strassenverkehrsamt usw. beantragen? Erst wenn die Ehe in der Schweiz anerkannt ist? Oder sogar erst wenn ich den neuen Pass habe?

- Wann kann ich meinen neuen Pass mit Namensänderung in der Deutschen Botschaft beantragen? Erst wenn die Ehe in der Schweiz anerkannt wurde? Oder muss diese zuvor sogar in Deutschland anerkannt werden?

- Und zu guter letzt...muss ich die Heiratsurkunde mit meinem neuen oder alten Namen unterschreiben?
Ich vermute mal mit dem neuen?!?

Sorry für den riesen Post und vielen Dank fürs lesen :)

Grüessli



Seechind84  am 02.03.2012

Re: Deutsche in der Schweiz heiratet Schweizer in den USA

Hallo Amphirite

Erst mal herzlich Willkommen im Forum der hibbelnden Baldbräute und der zufriedenen Bereitsbräute.

Ich versuche mich mal daran, deine Fragen zu beantworten:

- Wann kann ich meine Zivilstands-/Namensänderung bei Versicherungen, Banken, Strassenverkehrsamt usw. beantragen? Erst wenn die Ehe in der Schweiz anerkannt ist? Oder sogar erst wenn ich den neuen Pass habe?
->Deine Namensänderung kannst du erst beantragen, wenn die Ehe in der Schweiz anerkannt ist. Weil erst dann ist die Ehe und damit dein neuer Name rechtsgültig.

- Wann kann ich meinen neuen Pass mit Namensänderung in der Deutschen Botschaft beantragen? Erst wenn die Ehe in der Schweiz anerkannt wurde? Oder muss diese zuvor sogar in Deutschland anerkannt werden?
->Wenn die Ehe in der Schweiz anerkannt ist, kannst du zur Deutschen Botschaft und dort die Zivilstandsänderung eintragen lassen und dann kommt der neue Pass.
Such aber mal nach "Deutsch-Schweizer Bündnis", da sind schon andere binationale Bräute, welche das Prozedere hinter sich haben.

- Und zu guter letzt...muss ich die Heiratsurkunde mit meinem neuen oder alten Namen unterschreiben?
->Hier unterschreibt man auf dem Zivilstandsamt auch mit dem neuen Namen. Also würde ich sagen: mit dem neuen

Einzig hierzu kann ich dir gar nicht weiterhelfen: Sorry!
- Wir müssen alle benötigten Unterlagen zur Anerkennung unserer Eheschliessung im schweizerischen Konsulat in NY einreichen. Werden wir durch unser Zivilstandsamt (oder wen auch immer) informiert wenn die Ehe in der Schweiz anerkannt wurde? Erhalten wir irgend ein schweizer Dokument/Urkunde? Wird das irgend wo eingetragen? Vorallem wegen meinem neuen Namen...


Zivil 14.07.12 im Thurgau, Kirchlich 21.07.2012 in Sachsen



amphirite  am 02.03.2012

Re: Deutsche in der Schweiz heiratet Schweizer in den USA

Hallo Seechind!
Herzlichen Dank für's Willkommenheissen und für deine Antworten.
Das hilft mir schon sehr viel weiter. Ob unsere Ehe dann bereits anerkannt wurde, können wir ja dann am Zivilstandsamt erfragen.

Danke nochmal für die Infos und liebe Grüsse :)



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