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Absage der Location durch Vermieter - wie weiter???
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manesse  am 02.07.2011

Absage der Location durch Vermieter - wie weiter???

Wir sind gerade in einer misslichen Lage, die sich kein Hochzeitspaar wünscht…
Wir haben für unsere Hochzeitsfeier einen Veranstaltungsort mit Unterkunft für 90 Personen 4 Monate im Voraus reserviert. Die Zusage und Buchungsbestätigung wurde schriftlich erteilt, jedoch wurde der Versand des Mietvertrages immer nur heraus gezögert und versprochen, er würde demnächst zugesendet (liegt uns auch schriftlich per Mail vor).

Nachdem wir nun vermehrt Druck gemacht haben, um den Vertrag zu erhalten, haben die Vermieter des Veranstaltungsortes nun 2 Monate vor dem Hochzeitstermin aus nicht genannten Gründen die Reservierung abgesagt.

Besteht auch ein Anspruch aufgrund der Buchungsbestätigung (im Sinne eines mündlichen Vertrags, die Rahmenbedingungen liegen uns ja mit der verbindlichen Offerte vor) und ergeht daraus auch ein Schadensersatzanspruch, für die mehr entstehenden Kosten eines allfällig anderen Veranstaltungsortes und für den Fall, dass die Hochzeit abgesagt werden muss, wenn kein anderer Veranstaltungsort gefunden werden kann?



livipivi

nicht registriert

am 02.07.2011

Re: Absage der Location durch Vermieter - wie weiter???

Oje Manesse-

so kurz vor dem grossen Tag Das ist ja eine mega Frechheit!!! ich habe leider keine Ahnung wie das rechtlich aussieht- habt ihr keinen Rechtsschutz bei dem ihr mal anfragen könnt? Ich habe den bei meiner Versicherung im Zusatz und bin schon ein paar mal froh gewesen, etwas abklären zu können! Sonst könntest du auch jemanden aus dem Bekanntenkreis fragen, der ein Rechtsschutz hat und für duch diese Sachlage abklärt. Habe ich auch schon für ne Freundin gemacht.

Auf jeden Fall drücke ich euch ganz doll die Daumen das ihr erstenst eine neue super gute Location findet und zweitens diese Är.... *fluch* Schadenersatz zahlen müssen!!!!!

glg

wir hatten unseren schönsten Tag am 07.05.2011



Blumenfee  am 02.07.2011

Re: Absage der Location durch Vermieter - wie weiter???

Das ist wirklich eine Frechheit!! So viel ich weis gilt auch ein Mündlicher Vertrag! (Sicher bin auch ich leider nicht)

In meinen Augen sollen sei für eine gleichwertige Location sorgen oder schadensersatz zahlen!! Ansonsten drohe ihnen mit der Presse das hilft oft

Wünsche dir viel Glück!!

17. September 2011



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