Anmelden Anmelden[ x ]          
| Passwort vergessen?
Registrieren  |  Suche Anmelden
Forum    ›   Verschiedene Themen    ›   Rechtliches    ›   "Falscher" Name im Pass nach Heirat
"Falscher" Name im Pass nach Heirat
 1
draussensonnig  am 05.07.2013

"Falscher" Name im Pass nach Heirat

Hallo zusammen

Ich habe schon viel recherchiert aber leider bisher keine eindeutige Antwort gefunden. Vielleicht kann ja hier jemand helfen. Es geht darum, dass meine Frau nach unserer Heirat einen "falschen" Namen im Pass stehen hat und wir jetzt anscheinend leider damit leben müssen.

Ich will die Situation kurz erklären: Nehmen wir beispielsweise an, dass mein Nachname "Bachaw" lautet. Bei unserer Heirat haben wir uns dazu entschieden, dass wir nach Schweizerischem Namensrecht als gemeinsamen Familiennamen den Namen Bachaw tragen (nach meinem Verständnis sollte dies dann für den schweizerischen Rechtsraum uneingeschränkt so gelten). Meine Frau heisst jetzt also eigentlich Nicole Bachaw. So steht es auch in der Eheurkunde und im Familienbüchlein.

Nun kommt leider der Aspekt hinzu, dass meine Frau litauische Staatsbürgerin ist. Somit hat sie einen litauischen Pass und eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz. Nach der Heirat musste sie wegen des neuen Namens natürlich einen neuen Pass beantragen. Dabei wurde unser Familienname aber leider verunglimpft: Die litauischen Behörden transliterieren den Namen "Bachaw" zu (in ihrem Fall weiblichen Form) "Bahava". Laut ihrem Pass heisst sie nun offiziell Nicole Bahava , was natürlich schon sehr unterschiedlich ist. Ein kleiner Zusatzeintrag in ihrem Pass (nicht auf der ersten Seite sondern weiter hinten) bestätigt allerdings, dass der Name vor der Transliterierung Nicole Bachaw war.

Mit dem neuen Pass muss sie jetzt in der Schweiz auch den Namen bei allen möglichen Instituionen und Firmen ändern. Dies fing mit der Aufenthaltsbewilligung an. Auch dort lautet nun der Name "Bahava" und nicht "Bachaw", allerdings ist ein Vermerk aufgebracht, dass sie zivilstandsrechtlich den Namen Nicole Bachaw führt (warum die Post von der Einwohnerkontrolle dann sogar an Nicole Bahava-Ledigname adressiert ist, ist mir ein Rätsel).

Weiter geht es bei z. B. Bank und Krankenkasse. Dort interessiert man sich für die Vermerke in Pass und Aufenthaltsbewilligung bezüglich "Bachaw" auch nicht wirklich und möchte als neuen Namen "Bahava" übernehmen.
Das ärgert uns masslos. Hat man nicht ein Recht auf seinen "richtigen" Namen?

Kann meine Frau in der Schweiz bei Banken, Krankenkassen etc. darauf bestehen, dass der Name "Bachaw" übernommen wird? Schliesslich steht dieser als Vermerk sowohl in Pass und Aufenthaltsbewilligung, als auch in Eheurkunde und Familienbüchlein. Ziel soll es sein, dass meine Frau bei allen zivilen Beziehungen im schweizerischen Rechtsraum (Bank, Post, Krankenkasse, Swisscom, Arbeitgeber etc...) als Nicole Bachaw gefürt wird. Das dies bei Behörden anscheinend nicht geht, ist eine Pille, die wohl zu schlucken ist.

Wozu einige ich mich auf einen gemeinsamen Familiennamen, wenn ich dann später doch wieder zwei verschiedene Namen führen muss (dann hätte meine Frau auch ihren Ledignamen behalten können)? Ich möchte nicht Zeit unseres Lebens ein Klingelschild mit 2 verschiedenen Namen an der Tür hängen haben.

Hat jemand vielleicht schon eine ähnliche Situation gehabt oder kennt sich mit dem Thema aus? Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Viele Grüsse
Draussensonnig



himbeer  am 05.07.2013

Re: "Falscher" Name im Pass nach Heirat

mir scheint, dass das ein problem mit den litauischen ämtern ist und dass da die schweizer ämter nicht viel machen können. ich glaube auch, dass mein nachbar mit seiner lettischen frau dasselbe problem hatte, die heisst in ihren offiziellen dokumenten auch "müllerova". ich muss ihn mal fragen, wie das genau war.



himbeer  am 05.07.2013

Re: "Falscher" Name im Pass nach Heirat

hm, scheinbar konnte die frau meines nachbarns überall "müller" heissen, ausser eben in ihrem lettischen pass, d.h. flutickets mussten auf müllerova gebucht werden. auch in der aufenthaltsbewilligung stand ihr "schweizer" name drin.

er meint:
Stimmt nicht - es gilt der Name des Ehebüchlein. Müllerova ist ja nur die littausche (russische) Übersetzung von Müller (und darum heisst es ja auch im Pass: the Originalname on this holder is müller).

scheinbar ist bei euch der fehler bei der anpassung der aufenthaltsbewilligung passiert, die nachher massgeblich ist für alle dokumente in der schweiz. ich würde da nochmal nachfragen. scheinbar kann sie deinen namen - insbesondere als bürgerin der EU - zu 100% annehmen.



himbeer  am 05.07.2013

Re: "Falscher" Name im Pass nach Heirat

hier sein tipp:

Er muss mit dem Ehebüchlein und der Aufenthaltsbewilligung auf das Einwohneramt. Und wenn die es nicht glauben wollen gibt's im Internet Hilfe ....



draussensonnig  am 05.07.2013

Re: "Falscher" Name im Pass nach Heirat

Hallo himbeer

Vielen Dank für Deine Infos. So wie mit der Frau Deines Nachbarn haben wir uns das auch vorgestellt. Wir wussten vorher, dass der Name im Pass anders aussehen würde. Allerdings sind wir davon ausgegangen, dass wir dann trotzdem in der ganzen Schweiz den "richtigen" Namen benutzen könnten. So wie ich das verstanden habe, ist der offizielle Name meiner Frau in der Schweiz derjenige, der im Zivilstandsregister eingetragen ist. Und das sollte ja unser Familienname sein (laut Eheurkunde und Familienbüchlein).

Bei der Neubeantragung der Aufenthaltsbewilligung sagte man uns bei der Einwohnerkontrolle, dass das Migrationsamt den Namen nehmen wird, der im Pass steht. Was dann ja auch so gekommen ist, nur halt mit dem Zusatz des zivilstandrechtlichen Namens auf der Rückseite.

Die Einwohnerkontrolle hat denke ich darauf keinen Einfluss, die leiten das nur ans Migrationsamt weiter. Und wenn Du denen 100mal sagst, dass du eigentlich anders heisst als im Pass steht, dann interessiert die das leider nicht. Auch der gutgemeinte Hinweis auf das Internet wird auf taube Ohren stossen, solange Du nicht etwas amtliches schwarz auf weiss vorlegen kannst oder ein konkretes Gegenbeispiel auf den Tisch bringst.

Ist denn Dein Nachbar noch mit der Frau zusammen, so dass man den Eintrag auf der Aufenthaltsbewilligung noch einmal prüfen könnte?



draussensonnig  am 05.07.2013

Re: "Falscher" Name im Pass nach Heirat

Hab beim Migrationsamt angerufen: Wegen Schengen muss der Name in der Aufenthaltsbewilligung mit dem Namen im Pass übereinstimmen. Allerdings sagte die Dame, dass gerade der Zusatzvermerk mit dem zivilstandsrechtlichen Namen dafür da ist, dass Institutionen wie Banken und Krnakenkasse auch den "Schweizer" Namen anerkennen und übernehmen können. Aber das bedeutet scheinbar wieder jeweils einzeln Good Will und vor allem Wissen bei den Mitarbeitern/Sachbearbeitern dieser Institutionen.



himbeer  am 05.07.2013

Re: "Falscher" Name im Pass nach Heirat

sie sind leider inzwischen getrennt. ich glaube, sie haben auch vor schengen geheiratet, vielleicht hat das noch einen einfluss? weil scheinbar hat seine frau einen pass mit lettischem namen und eine aufenthaltsbewilligung mit schweizer namen, das würde ja laut deinen infos vom migrationsamt gar nicht gehen.

hmja, wissen und goodwill müsste ja eigentlich ausreichen. du wirst kaum der erste mit diesem problem sein, deshalb wundert es mich jetzt schon warum die ämter und unternehmen bei euch so komisch tun... nicht aufgeben!



SuMm  am 01.11.2015

Re: "Falscher" Name im Pass nach Heirat

Hallo draussensonnig,

eine langfristige Lösung wäre wahrscheinlich die Einbürgerung und dann eine Namensänderung.
Genaue Auskunft darüber kann die Behörde geben, die im Kanton für Namensänderungen zuständig ist. In Zürich ist das das Gemeindeamt Zürich Abteilung Zivilstandswesen.



 1

ÜBER UNS

HOCHZEIT.ch ist ein unabhängiges Portal und beliebter Treffpunkt für Brautpaare und Dienstleister aus der Hochzeitsbranche.