Anmelden Anmelden[ x ]          
| Passwort vergessen?
Registrieren  |  Suche Anmelden
Forum    ›   Verschiedene Themen    ›   Rechtliches    ›   Eigenes Kind adoptieren
Eigenes Kind adoptieren
 1 2 3 4
speedy  am 08.04.2010

Eigenes Kind adoptieren

Hallo zusammen

Ich hab eine Frage betreffend Adoption. Wir haben kürzlich mit einer Frau gesprochen, die schwanger ist und unverheiratet. Sie hat behauptet, ihr Freund müsse das Kind adoptieren, wenn er offziell als Vater anerkannt werden will. So weit glaube ich das Ganze ja auch noch. Aber sie behauptet, das würde mehrere Tausend Franken kosten. Ich bin im Internet nicht schlau geworden. Das Einzige, was ich gefunden habe, sind die Grundgebühren für eine Adoption, und die betragen chf 200.- Wenn es sich nun um das leibliche Kind handelt, dann kann so eine Adoption ja nicht so viel teurer sein, oder?
Warum sie nicht einfach vor der Geburt des Kindes noch zivil heiraten, war aus der Frau leider nicht herauszubekommen. Wenns ihnen nur um die hohen Kosten der Adoption geht, dann wäre doch eine entsprechend günstigere Heirat eine Option, finde ich...



Ellie  am 08.04.2010

Re: Eigenes Kind adoptieren

das ist quatsch. ihr freund muss das kind ledigich anerkennen, wenn es seins ist. das ist mit einer unterschrift getan. wäre er der stiefvater, könnte er es adoptieren, um ihm sein erbe vermachen zu können (und sonst aus keinem guten grund).



speedy  am 08.04.2010

Re: Eigenes Kind adoptieren

dacht ichs doch! danke, ellie. gut, in der schweiz ist ja fast keine unterschrift gratis, aber mehrere tausend sinds garantiert nicht! werde das der guten dame mal so ausrichten.



Schoseli  am 08.04.2010

Re: Eigenes Kind adoptieren

also unser Kollege hat 1 Tag vor dem 2.Geburtstag der Tochter noch geheiratet, sonst müsste
er das eigene Kind adoptieren! Das hat er uns so gesagt!!!

anscheinend wenn das Kind 2 Jahre alt ist!

nehme an das stimmt!

haben geheiratet am 20.08.2009 & 22.08.2009 in Liebe



Ellie  am 08.04.2010

Re: Eigenes Kind adoptieren

nein, auf keinen fall!! ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich glaube, man kann eigene kinder gar nicht adoptieren, sondern eben nur anerkennen. also entweder ist er der vater, dann unterschreibt er und gut ist. oder er ist es nicht oder nur vielleicht, dann kann man a) gentest machen (wenn er auch einverstanden ist) oder b) er kann (muss aber nicht!) als stiefvater das kind adoptieren wegen dem erbe.



Ellie  am 08.04.2010

Re: Eigenes Kind adoptieren

wichtig ist nur, dass die frau den vater als vater eintragen lässt... aber das ist ja eigentlich logisch!



Ellie  am 08.04.2010

Re: Eigenes Kind adoptieren

nein schoseli, das stimmt nicht. ist er der lebliche vater und wurde bei der geburt als solcher registriert und hat er das kind anerkannt, gibt es keinen grund, weshalb er es adoptieren müsste. ich bezweifle sogar, dass er es in diesem fall überhaupt könnte (weil er eben rechtlich als leiblicher vater gilt)



Soefeli82

nicht registriert

am 08.04.2010

Re: Eigenes Kind adoptieren

ich dachte immer wenn ein kind vor der heirat kommt, müsse es der vater adoptieren. aber eben - recht ist nicht meine stärke

**Zivil: 20. August 2010 * Kirchlich: 28. August 2010**



Ellie  am 08.04.2010

Re: Eigenes Kind adoptieren

nein, das ist totaler quatsch! stell dir vor wieviele adoptierte kinder es dann gäbe...
man adpoptiert nur kinder, die nicht die leiblichen kinder sind. hat ein paar ein gemeinsames kind und ist nicht verheiratet, muss der vater das kind anerkennen und die mutter den vater bei der geburt angeben und eintragen lassen. dann hat der vater rechtlich den gleichen status gegenüber dem kind, wie ein verheirateter vater.



Cherita  am 08.04.2010

Re: Eigenes Kind adoptieren

Hey zämä

Göt mau uf http://www.beobachter.ch/stichwortverzei...eheliches-kind/

Frage: Meine Freundin ist im fünften Monat schwanger. Wir leben zusammen, möchten aber nicht heiraten. Was muss ich tun, damit ich als Vater in Bezug auf das Kind die gleichen Rechte habe wie die Mutter?

"Wenn Sie nicht verheiratet sind, müssen Sie das Kind anerkennen, damit ein rechtliches Verwandtschaftsverhältnis zwischen Ihnen und dem Kind entsteht. Die Anerkennung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz erfolgen, sogar vor der Geburt. Um auch das Sorgerecht zu erhalten, müssen Sie gemeinsam mit Ihrer Freundin einen Antrag bei der Vormundschaftsbehörde stellen. Ansonsten bekommt nur die unverheiratete Mutter das Sorgerecht.

Bei unverheirateten Eltern wird in der Regel auch ein Unterhaltsvertrag für das Kind abgeschlossen, da der Vater dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist. Dieser Vertrag ist erst gültig, wenn die Vormundschaftsbehörde ihn genehmigt hat.

Im Vertrag wird der Betrag festgelegt, den Vater und Mutter nach einer allfälligen Trennung zu übernehmen haben. Solange die Eltern zusammenleben, wird man sich aber kaum auf den Vertrag stützen und die laufenden Kosten für die Familie aus der gemeinsamen Haushaltskasse bezahlen.

Beim Nachnamen des Kindes können Sie nicht mitbestimmen: Es erhält automatisch den Nachnamen der Mutter, ebenso deren Bürgerort."


**** *** ** * Ewig dein, ewig mein, ewig uns * ** *** ****



 1 2 3 4

ÜBER UNS

HOCHZEIT.ch ist ein unabhängiges Portal und beliebter Treffpunkt für Brautpaare und Dienstleister aus der Hochzeitsbranche.