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Doppelbesteuerung wegen zwei Wohnorten?
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DanyundCini  am 08.09.2012

Doppelbesteuerung wegen zwei Wohnorten?

Hallo liebe Lesende hier!

Ich weiss nicht genau, ob ich mit meiner Frage hier am rechten Ort bin - wenn nein, dann soll ein Moderator (gibt es das hier?) dieses an den rechten Ort verschieben und mir das persönlich mitteilen?

Also es geht um folgendes:
Ich wohne in Reinach BL und meine Verlobte in Basel, und wir wollen demnächst (ab 2013) Zivilstandesamtlich heiraten. Nun kann es sein (aus persönlichen Gründen, die ich hier aber noch nicht weiter beschreiben will), dass wir nicht sobald eine gemeinsame Wohnung finden können und darum nach der Heirat bis über den 31.12.2013 hinaus noch weiterhin in unseren Wohnungen in Reinach und Basel verbleiben müssen.
Wie verhält sich das nun etwa mit der Steuererklährung, resp. dem Steuerzahlen; müssen wir damit rechnen, dass wir als Eheleute nun die gemeinsamen Steuern in Reinach UND Basel bezahlen müssten - wir leben ja beide weiterhin an diesen beiden Wohnorten?
Und könnte es sein, dass etwa eine Gütertrennung (was ich eigentlich nicht will) daran was ändern könnte?

Ist wer lesend hier, der oder die auch schon solche Erfahrungen gemacht hat und zu was könnt ihr uns raten?
Abschliessend noch den Hinweis, dass ich in Liestal und Reinach am Steueramt darum angefragt habe und man uns dort mit einer erklärenden Antwort ausweicht - mit der etwas dussligen Begründung, dass sie uns nicht beraten würden, wo wir weniger Steuern bezahlen würden! Einen dicken Hals auf diese Bürokraten habe ich darum - ist das Heiraten zu einem Gang durch ein Minenfeld geworden, wo man nur wartet, dass da zwei kommen und den falschen Schritt tun....?

Sorry wegen meiner letzten Bemerkung, doch es wühlt mich im herzen sehr auf....

Grüsse von Dany und Cinzia



FringillaVigo  am 08.09.2012

Re: Doppelbesteuerung wegen zwei Wohnorten?

Also, ich weiss nicht was passiert wenn ihr einfach nix macht bzw wie es bei zwei Wohnsitzen gemacht wird. Aaaaber was ich machen würde ist folgendes: schaut wo ihr weniger steuern zahlen müsstet wenn ihr zusammen dort wohnen würdet und dann meldet euch beide dort auf der einwohnergemeinde an. Derjenige, der aber gar nicht dort wohnt, gibt an, wochenaufenthalter an seinem bisherigen wohnort zu sein. So zahlt ihr automatisch nur an einem ort steuern und da ich mal annehme, dass ihr die wochenenden ohnehin zusammen verbringt, wäre es eh nicht mal eine falsche aussage, oder?



Kate82  am 10.09.2012

Re: Doppelbesteuerung wegen zwei Wohnorten?

hey Dani und Cinzia

Die Idee von FringillaVigo finde ich kreativ und nicht mal die dümmste. Wobei es in eurem Falle (Reinach / BS) vieleicht schwer durchzubringen ist. Ihr müsst aber bewusst sein, dass BS bezüglich Wochenaufenthalt schon recht genau auf die Finger schaut, da viele (jüngere, die vorgeben noch zu Hause zu wohnen) dies machen um die teureren Steuern in BS zu umgehen... Um zu bestimmen, wo ihr steuerplflichtig seid (wenn ihr Wochenaufenthalt anmeldet) wird gefragt, wo der Lebensmittelpunkt ist (seid ihr z.B. in einem Verein aktiv, wo ist der Freundeskreis ect). Meist wird Wochenaufenthalt ja angemeldet, da es zu umständlich ist, während den Arbeitstagen immer nach Hause zu gehen. Das dürfte zwischen Reinach und BS schwierig zu begründen sein (ausser bei Schichtarbeit oder ähnlichem)

Sonst wird es so sein, dass ihr zusammen als Ehepaar besteuert werden, es aber eine Steuerausscheidung gibt. Das heisst, beide Einkommen / Vermögen werden zuerst zusammengerechnet. Das Total gilt als Satzbestimmendes Einkommen. Dann wird geschaut, in welchem Kanton wieviel Anteil davon verdient wird (also wieviel Einkommen inkl. Zinsen in BS, wieviel in BL). Dann zahlt ihr in jedem Kanton den Anteil Steuern.
Ich meine, auf dem Standesamt müsst ihr bei der Heirat eine Familienwohnung bestimmen (hat mich damals nicht so genau gekümmert, da wir ja schon vorher beide an der selben Adresse wohnten...). Wahrscheinlich wird diese dann das Hauptsteuerdomizil sein. Das heisst, ihr könnt diese StE ausfüllen und an die andere Ortschaft einfach eine Kopie senden. So müsst ihr nicht 2x ausfüllen. Die Steuerausscheidung wird dann von Amtes wegen vorgenommen (ist eine einigermassen komplizierte Rechnung, da ja z.T. auch verschiedene Abzüge vorgenommen werden können...). Aber ausfüllen müsst ihr die StE zusammen. Als Tarif giltet auch der verheirateten-Tarif.

Hoffe, ihr habt nun nicht noch mehr Fragezeichen



Kate82  am 10.09.2012

Re: Doppelbesteuerung wegen zwei Wohnorten?

...übrigens, eine Doppelbesteuerung gibt es bei natürlichen Personen innerhalb der Schweiz ncht! Eure Einkommen, werden nicht nie zwei Kantonen besteuert.

Der Güterstand hat keinen Einfluss auf die Steuerpflicht.

Und vileicht habt ihr ja bis im Dez. doch schon eine gemeinsame Wohnung, was die StE erleichtern würde...

Zuletzt bearbeitet am 10.09.12 13:55



DanyundCini  am 13.09.2012

Re: Doppelbesteuerung wegen zwei Wohnorten?

Hallo FringillaVigo und Kate82

Vielen herzlichen Dank für eure Antworten; ja, das mit dem Wochenaufenthalter-Status ist mir auch schon durch den Kopf gegangen. Allerdings verwarf ich diese Idee, weil es Kate82 treffend sagte, dass zwischen Basel und Reinach wohl kaum sowas gemacht werden kann? Zudem aber, müssten wir unsere Schriften in Basel haben und in Reinach den Wochenaufenthalter anmelden; ja, ein Weekend in ner kleinen 1-Zi-Whg verbringen zu müssen.....dazu kommt nur Basel in Frage, da ihre Whg grösser ist!
Meine Frage aber hat Kate82 teilweise beantwortet und von der Steuerverwaltung Liestal bekam ich auch das Stichwort "getrennter Wohnsitz mit wirtschaftlicher Zusammengehörigkeit" - was auch immer genau das ist, muss ich noch in Erfahrung bringen?
Aber unter dem ganzen ging mir ein Gedanke durch den Kopf, den ich hier in euren Antworten auch schon - zwischen den Zeilen - meinte verstanden zu haben: scheinbar wäre der Weg einfacher, erst ein gemeinsames Domizil zu suchen und dann zu heiraten. Nun, wenn dies "einfacher" wäre, wäre das zu überdenken? Ich zweifle aber daran aus folgenden Gründen: ich lebe von der IV mit einer Zusatzrente (warum ich auch Steuern bezahlen muss), und meine Verlobte muss mit der Sozialhilfe über die Runden kommen, weil sie Langzeitarbeitslos ist. Hier aber beginnen unsere Probleme, besonders im Hinblick eine gemeinsame Wohnung zu suchen; wer vergibt schon ne Wohnung an diese "unsichere" Lage (Ja, und an sogenannte Mieterhaie wollen wir nicht kommen....)? Darum erachte ich es als besser, erst zu heiraten, weil wir dann als gemeinsames Ehepaar ne Wohnung suchen.

Schalom wünschen euch

Dany und Cinzia



himbeer  am 13.09.2012

Re: Doppelbesteuerung wegen zwei Wohnorten?

"nur" wegen der wohnsituation nicht zu heiraten finde ich schade. aber ruf doch mal direkt beim steueramt an und frag, wie das genau läuft. bestimmt können sie euch da die beste variante nennen.

bei der wohnungssuche denke ich, habt ihr als verheiratetes paar in der heutigen zeit nicht unbedingt einen sooooo grossen vorteil, dass ihr zuerst heiraten solltet, ausser der potentielle vermieter ist eine 90-jährige nonne :-) nur schon paare werden ja lieber genommen als singles. sagt bei besichtigungen und terminanfragen doch einfach, dass ihr verlobt seid, das macht die stabilität eurer beziehung ja auch sichtbar. zb "mein verlobter interesssiert sich, ob es auch parkmöglichkeiten gibt" oder so.



Kate82  am 18.09.2012

Re: Doppelbesteuerung wegen zwei Wohnorten?

...das mit der "Wirtschaftlichen Zusammengehörigkeit" ist eben das, dass ihr zusammen eine Steuererklärung ausfüllt und um den Steuersatz zu bestimmen, wird das gesammte Einkommen genommen, dann aber wieder getrennt nach Kanton besteuert.



aha  am 19.12.2016

Re: Doppelbesteuerung wegen zwei Wohnorten?

Einen Freundin hatte einen ähnlichen Fall mit Basel und Allschwil. Da sagte man ihr in Basel, sie könne in BS nicht Wochenaufenthalterin werden, mit Allschwil würde sowas nicht gemacht, es sei zu nah. Sie solle also einfach in Allschwil gemeldet bleiben und ihren Liebsten in BS besuche, so viel sie wolle und dann schauen, wie es sich entwickelt, wo sie dann tatsächlich wohnen fix wohnen wird und sich dann nach einem halben Jahr oder so ummelden Vielleicht ist das mit Reinach auch so.



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