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Namen der unehelichen Tochter
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Jeannine93  am 06.08.2015

Namen der unehelichen Tochter

Hallo Zusammen

Ich habe eine frage, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen:
Im Dezember heirate ich meinen Lebensgefährten. Meine Tochter ist 4 jahre alt und ich möchte bei der Hochzeit den Namen meines Mannes annehmen. Kann meine Tochter auch seinen Namen annehmen? Ich möchte nicht das Sie anders heisst als ich.
Meine Tochter trägt meinen Nachnamen und ich habe das alleinige Sorgerecht. Die ersten 3.5 Jahre hat Sie ihren 'Erzeuger' nie gesehen. Da er in der Beziehung Gewalttätig war wie auch in der Schwangerschaft besteht seit letztem dezember ein begleitetes besuchsrecht. Jedoch hat dies erst ca. 5 mal stattgefunden da er jedes 2. mal absagt. Muss er einer namensänderung der kleinen odet einer späteren adoption zustimmen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Jeannine



Precious  am 10.08.2015

Re: Namen der unehelichen Tochter

Hach dass kenn ich...nein, deine Tochter kann deinen zukünftigen Namen nicht annehmen.
Mein Sohn trägt leider auch meinen Ledignamen und ich den meines Mannes. Den Namen ändern lassen, könntest du nur wenn dein Ehemann deine Tochter adoptiert.
Ob der Vater da was zu melden hat weiss ich nid...vielleicht ein Einspracherecht aber denke so wie die Situation bei euch ist, hätte er eh keine Chance.



Evass  am 11.08.2015

Re: Namen der unehelichen Tochter

Hallo Jeannine

Ich habe das selbe Thema gehabt vor unserer Hochzeit und das gründlich mit dem Zivilstandesamt (Kt. Zürich) abgeklärt vor der Hochzeit.
Mir wurde erklärt, dass mein Sohn entweder meinen Namen behalten könnte, den Namen seines Vaters annehmen könnte, oder, aber nur wenn der Vater zustimmt, erst nach 6 Monaten Ehe, ebenfalls den Namen des Stiefvaters annimmt. Eine Adoption sei nicht zwingend nötig, jedoch die Zustimmung des Vaters schon. Auf jeden Fall würde er wenn Du deinen Namen änderst mindestens 6 Monate nicht den selben Namen wie du haben.

Bei uns hat dann nach reiflicher Überlegung mein Mann entschieden, meinen Namen anzunehmen.
So heissen wir alle 3 gleich.. und es war halt die einfachste Lösung. Ich war sehr froh, dass das so geklappt hat.

Ich bin jetzt nicht sicher, ob in Deinem speziellen Fall das auch gelten würde. Aber rechtlich gesehen habe ich auch das alleinige Sorgerecht, aber der Vater hätte doch zustimmen müssen.

Sonst mal beim Zivilstandesamt die Situation schildern, vielleicht wäre es in dieser Situation mit dem gewalttätigen Vater ja anders geregelt.

Viel Glück!



Tanyanka  am 11.08.2015

Re: Namen der unehelichen Tochter

Hallo zusammen

Ich würde hier gerne eine etwas andere Sichtweise einbringen. Ich bin ein uneheliches Kind und hatte damals bei der Geburt den ledig Namen meiner Mutter bekommen.
Mein Erzeuger ist sehr bald abgehauen und hatte keinen Part mehr in meinem Leben. Als meine Mutter wieder geheiratet hat, hat mein Stiefvater mich etwas später adoptiert (ich erinnere mich leider nicht mehr genau wieviel nach der Heirat, da ich damals erst in der ersten oder zweiten Klasse war). Jedenfalls habe ich so dann den Namen meines Stiefvaters bekommen.

Fastforward 30 Jahre. Meine Eltern und ich haben keinen Kontakt mehr. Ich lebte mit einem Namen, zu dem ich keinen Bezug habe. Ich habe nun den mir aufgezwungenen Namen wieder abgelegt (mittels eines Namensänderungsgesuch) und den ledig Namen meiner Mutter wieder angenommen. Mein Verlobter wird diesen bei der Heirat annehmen.

Selbstverständlich ist jede Situation anders - aber denke auch darüber nach, was Deine Tochter möchte. Sie ist vermutlich noch zu klein, um sich eine Meinung darüber zu bilden. Aber Du weisst auch nicht, was die Zukunft bringt.

Alles Gute!



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