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Steuern
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Evass  am 03.07.2014

Re: Steuern

Weiss öpper wiä das denn isch mit de stüürerklärig, ich han en Sohn mit alleinigem Sorgerecht, aber min Verlobte isch nöd de Vater.. Müemer denn eifach de Abzug gmeinsam mache und d'Alimente dezuezelle? oder wiä wird da gmacht? uff.. da züüg tschäggi also gar nöd :)



lil.lian  am 03.07.2014

Re: Steuern

Evass
Ja wenn du Alimente bechunsch, muesch du die verstüre und de Kindsvater chan sie bi de Abzüg abzieh. Du wiederum chasch ja den de Kinderabzug geltend mache.
Wenn den du mit em GG verhüratet bisch und iher dänn e gmeinsami Stürerchlärig händ, händ iher (unter anderem) bi de Ikünft das wo din GG verdient, dis Ikomme und d’Alimente und bi de Abzüg händer (plus Bruefsuslage, Versicherigsprämie, etc.) den de Kinderabzug. Es chunt nöd druf a, öbs eues gmeinsame Chind isch oder nöd..



b2be  am 03.07.2014

Re: Steuern

Hoi Evass, da hat lilian recht. Gibt dazu eigentlich nichts dazu zufügen (so viel ich weiss).

Was uns so ärgert ist, dass es die Bundessteuer so enorm raufhauen wird. Wir haben echt eine Zeit lang überlegt nicht legal zu heiraten, sondern nur ein Fest zu machen. Aber ich möchte eben unbedingt meinen Namen ändern - und auch einfach richtig verheiratet sein.

Eigentlich lohnt sich heiraten nicht... ausser man hat Kinder (oder plant demnächst welche zu haben), oder nur 1 Person arbeitet.

Die sollen eeeeeeeeeendlich mal mit dieser Steuerharmonisierung vorwärts machen. Es kann ja echt nicht sein, dass man als verheiratetes Paar schlechter gestellt ist als 2 Einzelpersonen.



Evass  am 07.07.2014

Re: Steuern

Hey danke für die Info bezüglich steuern :) dann geht's vermutlich einigermassen hoffe ich... :)



aha  am 25.02.2016

Re: Steuern

Hallo zusammen,

ich hab auch eine Steuerfrage: Und zwar möchten wir im nächsten Winter heiraten, die Frage ist nun, ob es steuerlich sinnvoll wäre, das noch 2016 zu tun (Nov oder Dez), statt im 2017 (Jan oder Feb).

Ich bin angestellt, mein Verlobter selbständig, wir kommen aus BL.
Leider habe ich bisher nur Berichte und Vergleiche zu Konkubinatspaaren gefunden, ob sich eine Heirat lohnt, unsere Frage ist aber eher WANN sie am praktischsten wäre - da wir es ja eh vorhaben, wäre das noch ein schönes Detail



midnightblue  am 26.02.2016

Re: Steuern

Die Steuerveranlagung richtet sich nach dem Zivilstand am 31.12. - das heisst, wenn ihr zusammen als Ehepaar weniger Steuern zahlen werdet, dann "lohnt" es sich, noch im Dezember zu heiraten. Falls ihr mehr zahlt (was bei Doppelverdienern ab einem bestimmten jeweiligen Einkommen zumindest bei der direkten Bundessteuer der Fall ist), empfiehlt es sich zu warten.



aha  am 26.02.2016

Re: Steuern

Vielen Dank!
Und wo finden wir das raus, ob wir "vorher" oder "nachher" zusammen mehr bezahlen? Gibt es da kantonale Tabellen?



saendulein  am 11.05.2016

Re: Steuern

Hoi aha

Da gibts (fast) bei jedem Kanton Steuerrechner. Findest du per Google.
Bitte benütze aber nur kantonale Rechner, keine anderen!

Ich bin "vom Fach" und gebe dir / wie auch allen anderen gerne Tipps.

Meine Wenigkeit hat allerdings noch nicht geheiratet, weil es sich steuerlich nicht lohnt *hmhm*
#sehrunromantisch
...gebe ehrlich gesagt das Geld lieber für gemeinsame Ferien aus, als Vati Staat ;-)


Nun, solltet ihr im Dezember/November zivil heiraten (gilt für die Steuern), dann ist es so, dass ihr rückwirkend auf den 1. Januar gemeinsam besteuert werdet. Sprich, ihr zahlt dann 10/11 Monate "zuviel" wie wenn ihr verheiratet wärt.

Es lässt sich jedoch nicht ganz so einfach sagen, wieviel es mehr ist, da die Abzüge als Ehepaar anders sind als Einzelpersonen / Einelternfamilien.

Mein Tipp, auch wenn er ein aufwändiger ist; fülle 2 x die Steuererklärung aus.
1 x je als Alleinstehende, 1 x als Ehepaar, dann hast du den Unterschied erst richtig.

Alle Übersichten der Medien stimmen jeweils nur für den einen Fall, und nie genau auf euch.

Wenns euch zu schwer ist, bleibt oft nur der Gang zum Treuhänder / Steuerspezialisten.
Oder aber ihr fragt ganz lieb bei eurem Steueramt vor Ort nach.


PS: zur Zeit ist die Individualbesteuerung der Ehegatten noch nicht gesetzlich, erst einmal "angedacht"...

PPS: Man sollte aber auch immer bedenken, dass die erhöhte Steuerbelastung nicht das einzige ist was ändert, sobald man verheiratet ist. Der Gedanke, dass man erst als Verheiratete einen gemeinsamen Haushalt führt ist heute halt überholt (deswegen auch die anstehenden Änderungsvorschläge), aber es gibt ganz klare Vorteile, die die geldwerte Belastung überschreiten (zB Sorgerecht Kinder, Erbrecht, etc.)

Zuletzt bearbeitet am 11.05.16 08:17



aha  am 22.07.2016

Re: Steuern

Dankeschön!!!



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