Die Ziviltrauung - richtig vorbereitet
Haben Sie den Entschluss gefasst, einander zu heiraten, wenden sie
sich an das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams.
Voraussetzungen zur Ehe
Damit Sie heiraten können, müssen Sie nach Gesetz beide volljährig,
also mindestens 18 Jahre alt sein. Auch dürfen Braut und Bräutigam nicht
nahe miteinander verwandt sein. So ist etwa die Ehe zwischen
Geschwistern und zwischen Halbgeschwistern ausgeschlossen. Sind Sie
bevormundet, muss Ihr Vormund der Heirat zustimmen.
Wie wird die Heirat vorbereitet ?
Für die Trauung reichen Sie beim Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut
oder des Bräutigams ein Gesuch ein, dem Sie gewisse Dokumente beilegen
müssen.
Sind Sie Schweizerin oder Schweizer, handelt es sich um:
- Eine Wohnsitzbescheinigung (ausgestellt von der Einwohnerkontrolle bzw. vom Personenmeldeamt)
- Einen Personenstandsausweis (ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes)
Als Ausländerin oder Ausländer müssen Sie in der Regel folgende Papiere einreichen:
- Eine Wohnsitzbescheinigung (Ausländerausweis)
- Dokumente über Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung, Zivilstand und Staatsangehörigkeit.
Nachdem Sie das Gesuch und die Unterlagen übergeben haben, müssen Sie
der Zivilstandsbeamtin bzw. dem Zivilstandsbeamten persönlich erklären,
dass Sie alle Heiratsvoraussetzungen erfüllen und dass keine
Ehehindernisse vorliegen. Daraufhin prüft das Zivilstandsamt Ihr Gesuch
und teilt Ihnen schriftlich mit, ob die Trauung erfolgen kann. Wünschen
Sie nicht auf demjenigen Zivilstandsamt getraut zu werden, das Ihr
Gesuch prüft, wird Ihnen die hierfür erforderliche Trauungsermächtigung
ausgestellt.
Wie verläuft die Trauung?
Der Ort und der Zeitpunkt
Die zivile Trauung findet in einem amtlichen Trauungslokal des von
Ihnen gewählten Zivilstandsamtes statt, und zwar frühestens zehn Tage
und spätestens drei Monate, nachdem Ihnen mitgeteilt wurde, dass die
Heirat erfolgen kann.
Das Jawort
Die zivile Trauung ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei
mündigen Zeuginnen oder Zeugen statt, die Sie selber bestimmen. Im
Trauungslokal fragt Sie die Zivilstandsbeamtin bzw. der
Zivilstandsbeamte, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Bejahen
Sie beide die Frage, wird die Ehe als geschlossen erklärt. Danach müssen
Sie und Ihre Trauzeugen die Bestätigung der Eheschliessung
unterzeichnen. Unmittelbar nach der Trauung erhalten Sie einen
Familienausweis bzw. Eine Trauungsurkunde.
Die kirchliche Trauung
Es steht Ihnen frei, sich auch kirchlich trauen zu lassen. Die
kirchliche Hochzeit darf jedoch erst nach der Ziviltrauung stattfinden.
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