Das Güterrecht
Das Güterrecht ist ein Thema, das von den werdenden Eheleuten in den ersten
Liebesjahren ungern und oft nicht angesprochen wird.
Dennoch sollte dieses Thema bereits vor Beginn einer Ehe diskutiert und geregelt
werden. Natürlich denkt bei der Eheschliessung niemand an eine Scheidung.
Trotzdem ist es eine traurige Tatsache, dass heutzutage viele Ehen wieder
auseinandergehen. Auch ein Todesfall kann die Lebenssituation unerwartet
verändern.
Dem Güterrecht besondere Beachtung schenken sollten Eheleute, die eine
Einzelfirma führen, oder an einer Einfachen-, Kollektiv- oder
Kommanditgesellschaft beteiligt sind. Diese Personen haften mit dem gesamten
Privatvermögen in dieser Gesellschaft, wobei bei einer Eheschliessung ohne
Güterrechtsvertrag die Errungenschaftsbeteiligung gilt und somit Anteile des
Vermögens vom Ehepartner (Errungenschaft/Gütergemeinschaft) ebenfalls zu dieser
"Haftungsmasse" gehören.
Solche "Planungsfehler" mit gravierenden Folgen sollten bereits vor der
Eheschliessung thematisiert und geregelt werden.
Das Ehegüterrecht bestimmt, was während der Ehe wem gehört und wie das Vermögen
bei Ehescheidungen oder bei Tod aufgeteilt wird.
Ohne Vertrag gilt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Diese wird
deshalb als „ordentlicher Güterstand“ bezeichnet. In diesem Fall bestimmt das
Gesetz, wie die Vermögensverhältnisse im Einzelnen geregelt sind. Möchten Sie
einzelne Punkte anders regeln als im Gesetz vorgegeben oder einen anderen
Güterstand wählen, benötigen Sie einen Ehevertrag. Es kann zwischen zwei weitere
Güterständen gewählt werden. Es sind dies die Gütertrennung oder die
Gütergemeinschaft. Die Gütergemeinschaft wird äusserst selten gewählt.
Um mehr über die einzelnen Güterstände zu erfahren, klicken Sie auf die
entsprechenden Felder. (oben) |