Gütergemeinschaft
Was gilt bei der Gütergemeinschaft?
Die Gütergemeinschaft verbindet einen Teil der Vermögen von Frau und Mann zu
einem gemeinsamen Vermögen, zu einem so genannten Gesamtgut. Sie haben am
gemeinsamen Vermögen beide die gleichen Rechte.
Was zum gemeinsamen Vermögen gehört, legen Sie im Ehevertrag fest. Wenn Sie
einen Gegenstand aus dem gemeinsamen Vermögen verkaufen oder verschenken
möchten, müssen Sie beide damit einverstanden sein.
Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens bei Tod
Vereinbaren Sie im Ehevertrag nichts anderes, so erhält bei Ihrem Tod Ihr
Ehemann bzw. Ihre Ehefrau die eine Hälfte des Gesamtgutes. Die andere Hälfte
kommt zu Ihrem Nachlass. Wie Ihr Nachlass zwischen Ihrem Mann bzw. Ihrer Frau
und den übrigen Erbinnen und Erben geteilt wird, bestimmt das Erbrecht.
Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens bei Scheidung
Sie nehmen aus dem Gesamtgut einerseits diejenigen Vermögensgegenstände zurück,
die Ihnen bei der Heirat gehört haben, und andererseits diejenigen, die Sie
während der Ehe geerbt oder geschenkt erhalten haben. Vom restlichen Gesamtgut
bekommen beide Eheleute je die Hälfte, sofern im Ehevertrag nichts anderes
vereinbart worden ist.
Quelle: Broschüre Ehe- und Erbrecht
Justiz- und Polizeidepartement |