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Gütergemeinschaft

Was gilt bei der Gütergemeinschaft?

 

Die Gütergemeinschaft verbindet einen Teil der Vermögen von Frau und Mann zu einem gemeinsamen Vermögen, zu einem so genannten Gesamtgut. Sie haben am gemeinsamen Vermögen beide die gleichen Rechte.

 

Was zum gemeinsamen Vermögen gehört, legen Sie im Ehevertrag fest. Wenn Sie einen Gegenstand aus dem gemeinsamen Vermögen verkaufen oder verschenken möchten, müssen Sie beide damit einverstanden sein.

 

Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens bei Tod

Vereinbaren Sie im Ehevertrag nichts anderes, so erhält bei Ihrem Tod Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau die eine Hälfte des Gesamtgutes. Die andere Hälfte kommt zu Ihrem Nachlass. Wie Ihr Nachlass zwischen Ihrem Mann bzw. Ihrer Frau und den übrigen Erbinnen und Erben geteilt wird, bestimmt das Erbrecht.

 

Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens bei Scheidung

Sie nehmen aus dem Gesamtgut einerseits diejenigen Vermögensgegenstände zurück, die Ihnen bei der Heirat gehört haben, und andererseits diejenigen, die Sie während der Ehe geerbt oder geschenkt erhalten haben. Vom restlichen Gesamtgut bekommen beide Eheleute je die Hälfte, sofern im Ehevertrag nichts anderes vereinbart worden ist.

Quelle: Broschüre Ehe- und Erbrecht

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