Gütertrennung
Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen von Frau und Mann getrennt. Sie
behalten also beide Ihre eigenen Vermögen, verwalten und nutzen sie selbst.
Auch bei der Scheidung behalten Sie Ihre eigenen Vermögen.
Sie müssen nichts miteinander teilen. Dieser Güterstand empfiehlt sich
insbesondere bei Personen, die Inhaber einer Einzelfirma oder an einer
Personengesellschaft beteiligt sind.
Bei Ihrem Tod kommt Ihr gesamtes Vermögen in Ihren Nachlass. Wie Ihr Nachlass
zwischen Ihrem Mann bzw. Ihrer Frau und den übrigen Erbinnen und Erben geteilt
wird, bestimmt das Erbrecht. |