Das Namenrecht
Wie kann mein Familienname nach der Heirat lauten?
Oft stellt sich vor allem die Braut die Frage, ob sie auf den bestehenden
Familienname verzichten muss, oder ob sie diesen behalten kann.
Selbstverständlich hat auch der Bräutigam die Möglichkeit, der Nachname der
Braut anzunehmen.
Der Familienname
Nach der Heirat tragen Sie beide als Familiennamen den Namen des Mannes. Sie
können sich auch für den Namen der Frau entscheiden.
Dazu müssen Sie vor der Heirat bei der Regierung Ihres Wohnsitzkantons eine
Bewilligung einholen. Beachten Sie, dass Sie Ihren Namen nach der Trauung nur
noch unter bestimmten Voraussetzungen ändern können.
Doppelname der Frau oder des Mannes
Möchten Sie als Ehefrau oder als Ehemann nicht auf Ihren vorehelichen Namen
verzichten, dürfen Sie diesen dem Familiennamen voranstellen. Den Wunsch nach
einem Doppelnamen müssen Sie dem Zivilstandsamt vor der Heirat mitteilen.
Der Allianzname
Als Eheleute können Sie neben dem Familiennamen im Alltag beide auch den so
genannten Allianznamen verwenden. Er setzt sich aus dem Familiennamen und dem
vorehelichen Namen der Frau oder des Mannes zusammen. An erster Stelle steht der
Familienname, der voreheliche Name wird mit einem Bindestrich angefügt. Der
Allianzname ist kein amtlicher Name und wird deshalb im Zivilstandsregister
nicht eingetragen. Sie können ihn aber auf Wunsch im Pass aufführen lassen.
Der Name der Kinder
Die gemeinsamen Kinder tragen den Familiennamen der Eltern.
Beispiele Nachnamen
Sandra Rüegg und Peter Meier wollen heiraten und wünschen sich Kinder. Beim
Namen müssen sie sich zwischen folgenden vier Varianten entscheiden:
| Frau |
Mann |
Nachname Kinder |
| Sandra Meier |
Peter Meier |
Meier |
| Sandra Rüegg Meier |
Peter Meier |
Meier |
| Sandra Rüegg |
Peter Rüegg |
Rüegg |
| Sandra Rüegg |
Peter Meier Rüegg |
Rüegg |
Wählen Sandra und Peter den Familiennamen Meier dürfen sie im Alltag auch den
Allianznamen Meier-Rüegg verwenden mit Bindestrich. Lautet der Familienname
Rüegg, dürfen sie sich Rüegg-Meier nennen.
Bürgerrechte der Eheleute und ihre Kinder
Als Mann behalten Sie bei der Heirat Ihr bisheriges Bürgerrecht. Als Frau
erhalten Sie das Kantons- und Gemeindebürgerrecht Ihres Ehemannes, ohne jedoch
Ihr bisheriges Bürgerrecht zu verlieren. Die gemeinsamen Kinder erhalten
ausschliesslich das Bürgerrecht des Vaters.
Beispiel Bürgerrechte
Am 3. Mai 2002 heiraten Lea, Bürgerin von Bern, und Pierre, Bürger von Genf.
Ab diesem Datum ist Lea Bürgerin von Bern und Genf. Die Kinder von Lea und
Pierre werden jedoch nur das Bürgerrecht von Genf erhalten.
Namenwahl bei binationalen Ehen
Als binational wird eine Ehe bezeichnet, wenn eine Schweizerin mit einem
Ausländer oder ein Schweizer mit einer Ausländerin verheiratet ist.
Als Ausländerin oder Ausländer müssen Sie zum Zeitpunkt der Heirat entscheiden,
ob Ihr Name dem ausländischen oder dem schweizerischen Recht folgen soll.
Quelle: Broschüre Ehe- und Erbrecht
Justiz- und Polizeidepartement |