Wen einladen?
Vor einem Fest stellt sich öfters die Frage, wer soll dabei sein, und wer
nicht? Es ist keine leichte Aufgabe, die richtigen Gäste einzuladen. Am
wichtigsten ist, dass jede Einladung von Herzen kommt, und keine/r eingeladen
wird, nur "weil man muss"!
Hochzeitsgesellschaft zusammenstellen
Bevor Sie sich entscheiden, wer alles zu Ihrem Hochzeitsfest eingeladen
werden soll, beginnen Sie mit der Budgetierung, denn jeder Gast verursacht
zusätzliche Kosten, welche Ihr Budget nicht unwesentlich beeinflussen. Oft gehen
versteckte Kosten vergessen.
Ihr Gast verursacht im Durchschnitt folgende Kosten (CHF):
| Einladungskarten / Dankeskarten |
10.00 |
| Speisen und Getränke zum Apéro und Zwischendurch |
20.00 |
| Transport (Car, Kutsche, Schiff ect.), pro
Transportmittel |
20.00 |
| Essen mit Dessert an der Hochzeitsfeier |
65.00 |
| Getränke an der Hochzeitsfeier |
25.00 |
| Dekorationen (Blumen / Tischkarten) |
15.00 |
| Total ca. |
155.00 |
* Als Basis dient eine Gesellschaft mit ca. 50 Personen
Die direkten Kosten pro Gast betragen bei einer Standardhochzeit mit einem
Aperitif, Ausflug z. B. mit einem Reisecar und Nachtessen durchschnittlich ca.
Fr. 140.— bis 180.— und mehr pro Person. Übernehmen Sie zudem einzelne
Übernachtungen von Gästen, die von weiter her kommen, sind diese Kosten
ebenfalls anzurechnen. Hotelübernachtungen dürfen aber durchaus vom Gast selber
bezahlt werden.
Weitere Kosten, die unabhängig von der Anzahl der Gäste entstehen (Musik,
Unterhaltung, Raummiete, Fotografien ect.), wurden nicht berücksichtigt.
Eltern? Geschwister? Freunde? - Wer wird eingeladen?
Nachdem Sie die mögliche Anzahl Gäste an der Menge der zur Verfügung
stehenden finanziellen Mittel abgepasst haben, müssen Sie entscheiden, wer alles
eingeladen werden kann (oder muss).
Wichtig ist hier noch anzumerken, dass Sie keineswegs Personen einladen
sollten, die Sie nicht einladen möchten, aber nach gut bürgerlicher Sitte
müssten. Ignorieren Sie die Meinungen und Vorstellungen Ihrer Umgebung. Laden
Sie nach Ihrem Gutdünken ein - schliesslich ist es Ihr Fest!
Unbedingt eingeladen werden sollten:
- die Eltern der Braut und des Bräutigams
- Geschwister der Brautleute mit Anhang (mit/ohne Kinder)
- Grosseltern der Brautleute
- Taufpatin und Taufpate der Brautleute
- Trauzeugen und Tafelmajoren mit Begleitung
Auch bei bescheidenem Budget werden zudem eingeladen:
- sehr gute Freunde und Bekannte
- Priester, der Sie getraut hat
Nicht zwingend, oder nur bei grossem Budget werden eingeladen:
- Verwandte wie Onkel, Tanten, Cousin u.s.w. mit Begleitung
- weitere Freunde mit oder ohne Begleitung
- Chef mit Begleitung (bei grossen Firmen nicht üblich!)
- Geschäftskolleginnen und Geschäftskollegen ohne Begleitung
- Vereinsdelegationen (bestehend aus ca. 2-4 Personen pro Verein)
Tipp
Ist Ihr Bekanntenkreis oder Verwandtschaft sehr gross und können sich nur
schlecht auf Personen einigen, so planen Sie nach der Trauung einen zeitlich
ausgedehnter Aperitif ein, bei welchem Sie genügend Zeit haben, mit möglichst
vielen Gästen zu sprechen, bevor Sie mit der geladenen Gesellschaft weiterziehen.
Die
Enttäuschung über die nicht erfolgte Einladung dürfte sich dadurch in Grenzen
halten. Eine weitere Zwischenverpflegung und allfälliger Ausflug mit der Hochzeitsgesellschaft
würde möglicherweise dadurch sogar überflüssig.
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