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Wen einladen?

Vor einem Fest stellt sich öfters die Frage, wer soll dabei sein, und wer nicht? Es ist keine leichte Aufgabe, die richtigen Gäste einzuladen. Am wichtigsten ist, dass jede Einladung von Herzen kommt, und keine/r eingeladen wird, nur "weil man muss"!

 

Hochzeitsgesellschaft zusammenstellen

Bevor Sie sich entscheiden, wer alles zu Ihrem Hochzeitsfest eingeladen werden soll, beginnen Sie mit der Budgetierung, denn jeder Gast verursacht zusätzliche Kosten, welche Ihr Budget nicht unwesentlich beeinflussen. Oft gehen versteckte Kosten vergessen.

 

Ihr Gast verursacht im Durchschnitt folgende Kosten (CHF):

 

Einladungskarten / Dankeskarten 10.00
Speisen und Getränke zum Apéro und Zwischendurch 20.00
Transport (Car, Kutsche, Schiff ect.), pro Transportmittel 20.00
Essen mit Dessert an der Hochzeitsfeier 65.00
Getränke an der Hochzeitsfeier 25.00
Dekorationen (Blumen / Tischkarten) 15.00
Total ca. 155.00

 

* Als Basis dient eine Gesellschaft mit ca. 50 Personen

 

Die direkten Kosten pro Gast betragen bei einer Standardhochzeit mit einem Aperitif, Ausflug z. B. mit einem Reisecar und Nachtessen durchschnittlich ca. Fr. 140.— bis 180.— und mehr pro Person. Übernehmen Sie zudem einzelne Übernachtungen von Gästen, die von weiter her kommen, sind diese Kosten ebenfalls anzurechnen. Hotelübernachtungen dürfen aber durchaus vom Gast selber bezahlt werden.

 

Weitere Kosten, die unabhängig von der Anzahl der Gäste entstehen (Musik, Unterhaltung, Raummiete, Fotografien ect.), wurden nicht berücksichtigt.

 

Eltern? Geschwister? Freunde? - Wer wird eingeladen?

Nachdem Sie die mögliche Anzahl Gäste an der Menge der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abgepasst haben, müssen Sie entscheiden, wer alles eingeladen werden kann (oder muss).

 

Wichtig ist hier noch anzumerken, dass Sie keineswegs Personen einladen sollten, die Sie nicht einladen möchten, aber nach gut bürgerlicher Sitte müssten. Ignorieren Sie die Meinungen und Vorstellungen Ihrer Umgebung. Laden Sie nach Ihrem Gutdünken ein - schliesslich ist es Ihr Fest!

 

Unbedingt eingeladen werden sollten:
  • die Eltern der Braut und des Bräutigams
  • Geschwister der Brautleute mit Anhang (mit/ohne Kinder)
  • Grosseltern der Brautleute
  • Taufpatin und Taufpate der Brautleute
  • Trauzeugen und Tafelmajoren mit Begleitung

 

Auch bei bescheidenem Budget werden zudem eingeladen:
  • sehr gute Freunde und Bekannte
  • Priester, der Sie getraut hat

 

Nicht zwingend, oder nur bei grossem Budget werden eingeladen:
  • Verwandte wie Onkel, Tanten, Cousin u.s.w. mit Begleitung
  • weitere Freunde mit oder ohne Begleitung
  • Chef mit Begleitung (bei grossen Firmen nicht üblich!)
  • Geschäftskolleginnen und Geschäftskollegen ohne Begleitung
  • Vereinsdelegationen (bestehend aus ca. 2-4 Personen pro Verein)

 

Tipp

Ist Ihr Bekanntenkreis oder Verwandtschaft sehr gross und können sich nur schlecht auf Personen einigen, so planen Sie nach der Trauung einen zeitlich ausgedehnter Aperitif ein, bei welchem Sie genügend Zeit haben, mit möglichst vielen Gästen zu sprechen, bevor Sie mit der geladenen Gesellschaft weiterziehen.

 

Die Enttäuschung über die nicht erfolgte Einladung dürfte sich dadurch in Grenzen halten. Eine weitere Zwischenverpflegung und allfälliger Ausflug mit der Hochzeitsgesellschaft würde möglicherweise dadurch sogar überflüssig.

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