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Ein Dauerbrenner - das Güterrecht

Das Güterrecht ist ein Thema, das in der ersten Liebesjahren von den werdenden Brautleuten am liebsten todgeschwiegen wird. Aber dennoch muss dieses Thema insbesondere heute ( man betrachte die hohe Scheidungsrate) bereits vor Beginn einer Ehe diskutiert werden.

Dem Güterrecht besondere Beachtung schenken sollten Eheleute, die eine Einzelfirma führen, oder an einer Einfachen-, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft beteiligt sind. Diese Personen haften in dieser Gesellschaft mit dem gesamten Privatvermögen, wobei bei einer Eheschliessung ohne Güterrechtsvertrag die Errungenschaftsbeteiligung gilt und somit das Vermögen des Ehepartners (Errungenschaft) ebenfalls zu dieser "Haftungsmasse" gehört. Solche Fehler mit gravierenden Folgen sollten bereits vor der Eheschliessung thematisiert und diskutiert werden.

Ohne Vertrag gilt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Es können zwei weitere Güterstände gewählt werden. Es sind dies die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung. Die Gütergemeinschaft ist äusserst selten. 

Um mehr über die einzelnen Güterstände zu erfahren, klicken Sie auf die entsprechenden Felder.