Ein Dauerbrenner - das Güterrecht
Das Güterrecht ist ein Thema, das in der ersten Liebesjahren von
den werdenden Brautleuten am liebsten todgeschwiegen wird. Aber
dennoch muss dieses Thema insbesondere heute ( man betrachte die hohe
Scheidungsrate) bereits vor Beginn einer Ehe diskutiert werden.
Dem Güterrecht besondere Beachtung schenken sollten Eheleute, die
eine Einzelfirma führen, oder an einer Einfachen-, Kollektiv-
oder Kommanditgesellschaft beteiligt sind. Diese Personen haften
in dieser Gesellschaft mit dem gesamten Privatvermögen, wobei bei
einer Eheschliessung ohne Güterrechtsvertrag die
Errungenschaftsbeteiligung gilt und somit das Vermögen des
Ehepartners (Errungenschaft) ebenfalls zu dieser
"Haftungsmasse" gehört. Solche Fehler mit gravierenden
Folgen sollten bereits vor der Eheschliessung thematisiert und
diskutiert werden.
Ohne Vertrag gilt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Es
können zwei weitere Güterstände gewählt werden. Es sind dies
die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung. Die
Gütergemeinschaft ist äusserst selten.
Um mehr über die einzelnen Güterstände zu erfahren, klicken Sie
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