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Wie kann mein Familienname nach der Heirat lauten?

Oft stellt sich vor allem die Braut die Frage, ob sie auf den bestehenden Familienname verzichten muss, oder ob sie diesen behalten kann. Selbstverständlich hat auch der Bräutigam die Möglichkeit, der Nachname der Braut anzunehmen.
Der Familienname

Nach der Heirat tragen Sie beide als Familiennamen den Namen des Mannes. Sie können sich auch für den Namen der Frau entscheiden.

Dazu müssen Sie vor der Heirat bei der Regierung Ihres Wohnsitzkantons eine Bewilligung einholen. Beachten Sie, dass Sie Ihren Namen nach der Trauung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen ändern können.

Doppelname der Frau oder des Mannes

Möchten Sie als Ehefrau oder als Ehemann nicht auf Ihren vorehelichen Namen verzichten, dürfen Sie diesen dem Familiennamen voranstellen. Den Wunsch nach einem Doppelnamen müssen Sie dem Zivilstandsamt vor der Heirat mitteilen.

Der Allianzname

Als Eheleute können Sie neben dem Familiennamen im Alltag beide auch den so genannten Allianznamen verwenden. Er setzt sich aus dem Familiennamen und dem vorehelichen Namen der Frau oder des Mannes zusammen. An erster Stelle steht der Familienname, der voreheliche Name wird mit einem Bindestrich angefügt. Der Allianzname ist kein amtlicher Name und wird deshalb im Zivilstandsregister nicht eingetragen. Sie können ihn aber auf Wunsch im Pass aufführen lassen.

Der Name der Kinder

Die gemeinsamen Kinder tragen den Familiennamen der Eltern.

Beispiele Nachnamen

Sandra Rüegg und Peter Meier wollen heiraten und wünschen sich Kinder. Beim Namen müssen sie sich zwischen folgenden vier Varianten entscheiden:

  Frau

  Mann

  Nachname Kinder

  Sandra  Meier

  Peter  Meier

  Meier

  Sandra  Rüegg Meier

  Peter  Meier

  Meier

  Sandra  Rüegg

  Peter  Rüegg

  Rüegg

  Sandra  Rüegg

  Peter  Meier Rüegg

  Rüegg

Wählen Sandra und Peter den Familiennamen Meier dürfen sie im Alltag auch den Allianznamen Meier-Rüegg verwenden mit Bindestrich. Lautet der Familienname Rüegg, dürfen sie sich Rüegg-Meier nennen.

Bürgerrechte der Eheleute und ihre Kinder

Als Mann behalten Sie bei der Heirat Ihr bisheriges Bürgerrecht. Als Frau erhalten Sie das Kantons- und Gemeindebürgerrecht Ihres Ehemannes, ohne jedoch Ihr bisheriges Bürgerrecht zu verlieren. Die gemeinsamen Kinder erhalten ausschliesslich das Bürgerrecht des Vaters.

Beispiel Bürgerrechte

Am 3. Mai 2002 heiraten Lea, Bürgerin von Bern, und Pierre, Bürger von Genf.

Ab diesem Datum ist Lea Bürgerin von Bern und Genf. Die Kinder von Lea und Pierre werden jedoch nur das Bürgerrecht von Genf erhalten.

Namenwahl bei binationalen Ehen

Als binational wird eine Ehe bezeichnet, wenn eine Schweizerin mit einem Ausländer oder ein Schweizer mit einer Ausländerin verheiratet ist.

Als Ausländerin oder Ausländer müssen Sie zum Zeitpunkt der Heirat entscheiden, ob Ihr Name dem ausländischen oder dem schweizerischen Recht folgen soll.


Quelle: Broschüre Ehe- und Erbrecht
Justiz- und Polizeidepartement