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Wie eine Ziviltrauung
richtig vorbereitet wird:
Haben Sie den Entschluss gefasst, einander zu heiraten, wenden Sie sich wahlweise an das
Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Nachfolgend finden Sie einige
Hinweise, wie die Heirat vorbereitet und die Trauung vollzogen wird. |
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Ehevoraussetzungen |
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Damit Sie heiraten können,
müssen Sie nach Gesetz beide volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Auch dürfen
Braut und Bräutigam nicht nahe miteinander verwandt sein. So ist etwa die Ehe zwischen
Geschwistern und zwischen Halbgeschwistern ebenso ausgeschlossen wie zwischen
Stiefelternteil und Stiefkind. Sind Sie bevormundet, muss Ihre Vormundin bzw. Ihr Vormund
der Heirat zustimmen. |
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Die Voraussetzungen für eine Ehe |
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Für die Trauung reichen Sie beim Zivilstandsamt
am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams ein Gesuch ein, dem Sie gewisse Dokumente
beilegen müssen. |
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Sind Sie
Schweizerin oder Schweizer, handelt es sich um: |
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eine Wohnsitzbescheinigung (ausgestellt von der Einwohnerkontrolle bzw.
vom Personenmeldeamt) |
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einen Personenstandsausweis (ausgestellt vom Zivilstandsamt des
Heimatortes). |
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Als
Ausländer/In müssen Sie in der Regel folgende Papiere einreichen: |
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eine Wohnsitzbescheinigung oder Ausländerausweis |
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Dokumente über Geburt, Geschlecht, Namen, Familienzugehörigkeit,
Zivilstand und Staatsangehörigkeit. |
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Nachdem Sie das Gesuch und die Unterlagen
übergeben haben, müssen Sie der Zivilstandsbeamtin bzw. dem Zivilstandsbeamten
persönlich erklären, dass Sie alle Heiratsvoraussetzungen erfüllen und dass keine
Ehehindernisse vorliegen. Daraufhin prüft das Zivilstandsamt Ihr Gesuch und teilt Ihnen
schriftlich mit, ob die Trauung erfolgen kann. Wünschen Sie nicht auf demjenigen
Zivilstandsamt getraut zu werden, das Ihr Gesuch prüft, wird Ihnen die hierfür
erforderliche Trauungsermächtigung ausgestellt. |
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Ort und Zeitpunkt |
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Die zivile Trauung findet in einem amtlichen
Trauungslokal des von Ihnen ausgewählten Zivilstandsamtes statt, und zwar frühestens
zehn Tage und spätestens drei Monate, nachdem Ihnen mitgeteilt wurde, dass die Heirat
erfolgen kann. |
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Das Jawort |
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Die zivile Trauung ist öffentlich und findet in
Anwesenheit von zwei mündigen Zeuginnen oder Zeugen statt, die Sie selbst bestimmen. Im
Trauungslokal fragt Sie die Zivilstandsbeamtin bzw. der Zivilstandsbeamte, ob Sie die Ehe
miteinander eingehen wollen. Bejahen Sie beide die Frage, wird die Ehe als geschlossen
erklärt. Danach müssen Sie und Ihre Trauzeugen die Eintragung im Eheregister
unterzeichnen. Unmittelbar nach der Trauung erhalten Sie das Familienbüchlein, in das
jede familiäre Änderung eingetragen wird. |
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Ort und Zeitpunkt |
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Die zivile Trauung ist öffentlich und findet in
Anwesenheit von zwei mündigen Zeuginnen oder Zeugen statt, die Sie selbst bestimmen. Im
Trauungslokal fragt Sie die Zivilstandsbeamtin bzw. der Zivilstandsbeamte, ob Sie die Ehe
miteinander eingehen wollen. Bejahen Sie beide die Frage, wird die Ehe als geschlossen
erklärt. Danach müssen Sie und Ihre Trauzeugen die Eintragung im Eheregister
unterzeichnen. Unmittelbar nach der Trauung erhalten Sie das Familienbüchlein, in das
jede familiäre Änderung eingetragen wird. |
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Kirchlich trauen lassen? |
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Es steht Ihnen frei, sich auch kirchlich trauen
zu lassen. Die kirchliche Hochzeit darf jedoch erst nach der Ziviltrauung stattfinden. |
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